Konsequent praxisorientiert.

Die Fachanwaltskanzlei für Ihre Zukunftsthemen.

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Die digitale Transformation hat unsere Arbeitswelt grundlegend verändert und sie tut es immer noch. Dabei ist es für Unternehmen und ihre Mitarbeiter eine Herausforderung, sich rechtlich jederzeit auf sicherem Terrain zu bewegen.
 Die GREWE ANWALTSKANZLEI verfügt über langjährige praktische Erfahrung, technisches Verständnis und Verhandlungsgeschick. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten umfassend bei all Ihren Zukunftsthemen. Dabei gehen wir stets agil, fundiert und pragmatisch vor. Unsere Mandantschaft besteht aus Unternehmen aller Branchen und Größen. Wir betreuen KMU und Konzerne, Privatpersonen und öffentliche Stellen, Existenzgründer und erfahrene Unternehmer, sowohl in Deutschland als auch europaweit.

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um IT-Recht, Datenschutz und
Arbeitsrecht sowie allen hiermit zusammenhängenden Themen und Rechtsgebieten.

Wir sind Ihre Experten!

Unsere Expertise als Compliance- und Datenschutzbeauftragte

Wir beschäftigen uns intensiv mit den neuen gesetzlichen Regelungen und den rechtlichen Auswirkungen, die eine ständig fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt. Dadurch können wir unsere Mandanten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung fundiert beraten.

Viele Unternehmen haben bei den Themen Datenschutz und Compliance noch große Lücken – hier sorgen wir mit externen Datenschutzbeauftragten und Compliancebeauftragten für die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Unterstützung durch moderne Services

Unsere Kanzlei unterstützt Sie nicht nur mit einer sehr tiefgehenden Beratungstätigkeit. Wir sind seit vielen Jahren so intensiv mit der rechtlichen Seite digitaler Technologien beschäftigt, dass wir mit diesem Background eine eigene digitale Plattform aufgebaut haben, die Ihnen unser Wissen in Form von E-Learning-Angeboten zugänglich macht.

Auch das wichtige Thema Whistleblowing gehört zu unseren Spezialgebieten. Wir bieten unseren Mandanten ein digitales Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Beratung.

News

NIS 2 und ihre Anwendbarkeit für Unternehmen

Die NIS 2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die neue europäische Grundlage für Cybersicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau in der EU zu vereinheitlichen und zu erhöhen. Die Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und soll bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies durch das NIS2UmsuCG, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Das IT-Sicherheitsgesetz: Was ist das, wen betrifft es und warum es wichtig ist

Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) ist ein deutsches Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Ziel ist es, Betreiber kritischer Infrastrukturen, öffentliche Stellen und bestimmte Unternehmen zu verpflichten, ihre IT-Systeme besser gegen Cyberangriffe zu schützen.

Haftung von Geschäftsführern bei Cyberattacken

In Zeiten zunehmender Cyberangriffe wächst auch die Bedeutung der Verantwortung und Haftung von Geschäftsführern. Wird durch eine Sicherheitslücke ein erheblicher Schaden verursacht, stellt sich oft die Frage: Wer haftet persönlich – und in welchem Umfang? Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, typische Haftungsfallen und Schutzmaßnahmen.

DORA, MaRisk & BAIT: Was Banken und Versicherer künftig beachten müssen

Die Regulierung im Finanzsektor wird zunehmend komplexer – insbesondere im Hinblick auf IT-Sicherheit, operationale Resilienz und Risikomanagement. Drei zentrale Säulen in Deutschland und der EU sind hierbei: DORA, MaRisk und BAIT. Sie bilden zusammen den Rahmen für ein modernes, europaweit harmonisiertes Sicherheits- und Governance-Niveau.

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